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AVB

 1. Vertragsgegenstand:


1.1 Diese allgemeinen Vermittlungsbedingungen (in der Folge auch kurz „AVB“ genannt) sind in der jeweils gültigen Fassung Grundlage sämtlicher mit der POLLMANN UG abgeschlossenen Verträge betreffend der Vermittlung Reisen und Reiseversicherungen. Entgegenstehende oder von den AVB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsgrundlage, sofern sie zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

 

1.2 
Diese AVB gelten bei Geschäftskunden als Rahmenvereinbarung auch für sämtliche weiteren Rechtsgeschäfte bezüglich die Vermittlung von Gegenständen zwischen den Vertragsparteien, auch wenn diese AVB nicht mehr ausdrücklich vereinbart worden sind.

 

1.3 
Die POLLMANN UG ist ausschließlich als Vermittler von Reisen und Reiseversicherungen für den Kunden tätig. Mit Abschluss des Vermittlungsauftrages bzw. Erteilung des Auftrages durch den Kunden, beauftragt und bevollmächtigt dieser die POLLMANN UG, einen Reisevertrag mit dem jeweils von der POLLMANN UG bekannt zu gebenden Outfitter oder Veranstalter sowie gegebenenfalls weitere Verträge mit anderen Leistungsträgern zu vermitteln.

 

1.4 
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die POLLMANN UG ausschließlich Vermittler und nicht Veranstalter ist. Der Vertrag für die von der POLLMANN UG vermittelten Reise kommt daher ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen in dem Angebot oder Prospekt oder der Website aufgeführten Outfitter oder Veranstalter zustande. Für sämtliche zwischen dem Kunden und dem Outfitter oder Veranstalter oder anderen Leistungsträgern abgeschlossene Vereinbarungen gelten die jeweils vom Outfitter oder Veranstalter oder anderen Leistungserbringer angeführten bzw. vereinbarten Bedingungen.

 

2. Leistungen:


2.1 
Die POLLMANN UG wird als Vermittler für den Kunden tätig. Die Verpflichtung der POLLMANN UG gegenüber dem Kunden beschränkt sich daher auf die Vermittlung der vom jeweiligen Outfitter oder Veranstalter angebotenen Reise.

2.2 
Die POLLMANN UG ist lediglich verpflichtet, den Vertrag hinsichtlich der in Aussicht genommenen Reise mit dem Outfitter oder Veranstalter im Rahmen der Tätigkeit als Vermittler hinreichend zu fördern. 


 

2.3 
Der Kunde tritt mit dem Outfitter oder Veranstalter oder sonstigen Leistungserbringern selbst in Kontakt. Der Kunde erhält daher auch eine Bestätigung über den Abschluss einer Vereinbarung direkt vom Outfitter oder Veranstalter oder sonstigen Leistungserbringern. Die POLLMANN UG wird dem Kunden alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Beschreibung des Outfitter oder Veranstalters oder sonstiger Leistungserbringer (Katalog, Prospekt, usw.)  übermitteln. 


 

2.4 
Die POLLMANN UG weist darauf hin, dass soweit Leistungen ausländischer Unternehmer vermittelt werden, auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen kann.

 

3. Information und sonstige Nebenleistungen:



3.1 
Die POLLMANN UG wird die von ihr vermittelte Leistung des Outfitter oder Veranstalters unter Beachtungdachtnahme der auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darstellen.


 

3.2 
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits-, Waffenbestimmungen und anderweitige Vorschriften, die seitens der POLLMANN UG gegenüber dem Kunden bekanntgegeben werden, sind Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erteilung des Vermittlungsauftrages vorgelegen gültig sind.

 

3.3
 Besondere Umstände, die in der Person des Kunden liegen, müssen der POLLMANN UG vom Kunden unaufgefordertschriftlich mitgeteilt werden.

 

3.4 Die POLLMANN UG erhält durch Beauftragung einer oder mehrerer Leistungen automatisch die Erlaubnis des Kunden alle notwendigen Daten und Kopien zur Durchführung der Leistung an alle hierfür notwendigen Partner zu senden.

 

4. Haftung:


 

4.1 
Die Haftung der POLLMANN UG erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Outfitter oder Veranstalters sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen, die einwandfreie Besorgung von Leistungen, einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und dem vermittelten Outfitter oder Veranstalter bzw. Leistungsträger und umgekehrt, wie z.B. von Änderungen der vereinbarten Leistungen, des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen, etc.


 

4.2 
Die POLLMANN UG haftet nicht dafür, dass die zwischen dem Outfitter oder Veranstalter und dem Kunden vermittelte Leistungen tatsächlich vom Kunden durchgeführt werden können.


 

4.3 
Verletzt die POLLMANN UG die ihr aus dem Vermittlungsvertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist sie dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens nur dann verpflichtet, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

 

5. Zahlungsbedingungen:


 

5.1 Die sich für den Kunden nach Maßgabe der Auftragsbestätigung des Outfitter oder Veranstalters ergebende Zahlungsverpflichtung ist vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Outfitter oder Veranstalter bzw. sonstigem Leistungsträger zu erfüllen. Sollte POLLMANN UG in Ausnahmefällen Zahlungen zwischen dem Kunden und dem Outfitter oder Veranstalter bzw. einem sonstigem Leistungsträger abwickeln, so tut dies POLLMANN UG stets im Namen und auf Rechnung des Outfitters oder Veranstalters.

 

6. Rechtswahl, Gerichtsstand:


 

6.1 
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.


 

6.2 
Sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist zur Entscheidung über alle aus und im Zusammenhang mit den abzuschließenden Verträgen entstehenden Streitigkeiten das für Jever sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

Sonstiges:
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AVB bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

 

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